Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate können Sie auf der Homepage des Kanton Basel-Landschaft entnehmen:
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Die Stimmrechtsausweise und die erläuternden Unterlagen werden von der Gemeindeverwaltung verschickt. Sollten Sie Ihre Unterlagen verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeindeverwaltung im Voraus verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises auf der Verwaltung persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
1. Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
2. Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift "Stimm-/Wahlzettel".
3. Diesen Umschlag legen Sie in den Stimmrechtsausweis.
4. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
5. Den Stimmrechtsausweis verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten einwerfen. Bei Aufgabe an einer Postestelle muss das Couvert oben rechts frankiert und rechtzeitig aufgegeben werden.
6. Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Der Stimmrechtsausweis muss bis 17:00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag, d.h. bis Samstag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig!
Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsauweis dem Wahlbüro abgegeben werden.
Zur Persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindesaal am Sonntag von 9:30 bis 10:30 Uhr geöffnet.
Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterial für diesen Urnengang nur gegen Nachweis, dass er das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat.
Gemeindeverwaltung
Lammetstrasse 3
4426 Lauwil
Schalterstunden:
Montag, 17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag, 9.00 - 11.00 Uhr
Tel. 061 941 21 21
Mail: gemeinde@lauwil.ch