Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens mit Beginn der Beitragspflicht wird ein AHV-Versicherungsausweis erstellt und via Arbeitgebenden oder direkt der selbständigerwerbenden oder nichterwerbstätigen Person zugestellt. Ging der AHV-Versicherungsausweis verloren oder ist er unleserlich geworden, kann ein neuer bestellt werden.
Gemeindeverwaltung
Lammetstrasse 3
4426 Lauwil
Schalterstunden:
Montag, 17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag, 9.00 - 11.00 Uhr
Tel. 061 941 21 21
Mail: gemeinde@lauwil.ch